§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§13 BGB).
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung der Vertragstextes
(1) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt, Altenaer Str. 227, 58513 Lüdenscheid zustande.
§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, PayPal.
(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Sollte binnen 7 Werktagen keine Zahlung eingehen, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.
§4 Lieferung
(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel ab Lager oder beim Zulieferer versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätestens innerhalb von 10 Werktagen. Auf kurzfristige Lieferengpässe bei unseren Zulieferern haben wir keinen Einfluss und übernehmen daher keine Haftung, sollte sich die Verfügbarkeit nachträglich kurzfristig ändern.Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer an diesen über.
§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§6 Software
(1) Wenn eine von der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt bearbeitete Software zum Lieferumfang gehört, erhält der Käufer dafür ein einfaches Nutzungsrecht, d.h. er darf die Software weder kopieren, noch an Dritte zur Einsicht, Nutzung, Bearbeitung, etc. weitergeben.
(2) Abweichungen zu diesem einfachen Nutzungsrecht bedürfen einer schriftlichen Zustimmung und diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Bei Verstößen haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
(3) Die Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Programmierung bzw. der Veränderung der Software gegebenenfalls Fehlermeldungen für manche Bauteile auftreten können.
(4) Der Käufer erkennt an, dass die bearbeitete Software dem internationalen Urheberrecht unterliegt.
(5) Der Käufer ist verantwortlich für die von der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt definierten Hardwarevoraussetzungen.
§7 Haftung:
Eine Haftung besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt für Transport-, Versendungs- sowie Installationsschäden wird ausgeschlossen.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistung erhöhende Maßnahmen oder eine Verbrauchoptimierung (eco Tuning) zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr nach Durchführung von Leistung erhöhenden Maßnahmen entstehen, übernimmt die Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt keine Haftung. Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Der Kunde ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
Wir übernehmen zudem keine Haftung für eine Leistungssteigerung des Fahrzeugs aufgrund eines Chip-Tunings, da eine Leistungssteigerung auch von weiteren Komponenten des Motors abhängig ist. Des Weiteren haften wir nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor, die aufgrund des Chip-Tunings entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung oder aus deliktischen Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt nachzuweisen ist. Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Wassereintritt oder Korrosion in das Steuergerät oder den Kabelbaum entstehen. Für einen trockenen Zustand der Elektronik hat der Kunde zu sorgen.
Alle Teile, die nicht für das jeweilige Fahrzeug mit Fahrgestellnummer beim Fahrzeughersteller als Originalteil bezogen werden können, ausgenommen zugelassene Nachbauten aus dem Zubehör, sind ohne Zulassung gem. StVZO und dürfen demnach nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Einige Teile können durch eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation wie dem TÜV zugelassen werden. Diese Abnahmen sind nicht von uns organisiert und wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Abnahmen. Der Kunde oder Käufer selbst ist für die Abnahme verantwortlich. Strikt untersagt ist die Nutzung von Teilen, die von uns selbst hergestellt wurden oder die wir aus einem anderen Land als Deutschland beziehen. Diese werden nicht von einer Prüforganisation geprüft und können eine kurze Lebensdauer haben. Der Kunde oder Käufer selbst trägt das Risiko, wir übernehmen keine Garantie oder Gewährleistung, ebenso wenig auf Folgeschäden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben genannten Teile ohne Zulassung gem. StVZO ebenso wie Leistungssteigerungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, sofern diese nicht von einer Prüforganisation wie dem TÜV abgenommen und genehmigt wurden. Der Kunde oder Käufer selbst ist für die Überprüfung verantwortlich, ob sein Fahrzeug den aktuellen StVZO entspricht und ob er dieses im Straßenverkehr führen darf. Ebenso ist er selbst dafür verantwortlich, wenn er das Fahrzeug trotz Verstöße im Straßenverkehr führt. Der Kunde oder Käufer ist verpflichtet, die Änderungen an seinem Fahrzeug seiner Versicherung anzuzeigen. Die Firma Schmidt Performance kann für keinerlei Gewährleistungs-, Garantie- oder Haftungsansprüche verantwortlich gemacht werden.
§8 Gewährleistung/Schadensersatz:
Die gesetzliche Gewährleistung wird auf 12 Monate verkürzt. Die Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Software. Bei Erlöschen der Werksgarantie aufgrund von Installation der Tuning-Software bestehen seitens des Kunden gegenüber der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt keine Garantieansprüche, es sei denn, im Rahmen des Auftrages wird anderweites vereinbart. Bei Leasingfahrzeugen muss die Zustimmung des Leasinggebers vor der Durchführung von leistungssteigernden Maßnahmen oder anderen Veränderungen am Fahrzeug vorliegen. Die Angaben zur Leistungssteigerung gelten für Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen der mittleren Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Angaben zur Mehrleistung sind je nach Fahrzeugtyp individuell. Die technisch mögliche Mehrleistung ist dem TÜV-Teilegutachten zu entnehmen, soweit vorhanden. Die Ermittlung einer Leistungssteigerung kann nur gemäß den nachfolgenden Bedingungen und nur durch die Durchführung von zwei direkt nacheinander stattfindenden Prüfstandsmessungen erfolgen. Prüfmethode: Dynamische Leistungsmessung Umgebungstemperatur: 20° C Eine andere Bestimmung der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich und berechtigt nicht zur Reklamation.
Leistungsdifferenzen können bis zu 14 Tage nach Fahrzeugbearbeitung reklamiert werden. In diesen Fällen ist vom Kunde ein Prüfstandsbericht vorzuzeigen, aus dem die Anzahl KW und Nm bei Drehzahl vor der Leistungssteigerung hervorgeht. Liegen Fehler der Funktionsfähigkeit der Software vor, ist der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Nachbesserungsarbeiten finden immer bei der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt statt. Die Software oder gelieferte Hardware ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Anreise-, Abreise-, Transport oder Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Käufers. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt. Auch sonstige andere Schadensansprüche aufgrund einer Mobilitätseinschränkung werden nicht übernommen.
Kopien, Vervielfältigungen oder Änderungen an der Software sind unzulässig. Eine Softwareänderung hat das Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche zur Folge.
Im Falle von Mängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, eine Nachbesserung an der fehlerhaften Software vorzunehmen oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Schlägt die Nachbesserung beziehungsweise die Ersatzlieferung fehl oder werden Vertragsbestandteile nicht erfüllt, sind beide Vertragspartner berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrags zu fordern. Wechselseitige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden.
Ölverbräuche dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% über den vom Hersteller angegebenen Werten liegen. Alle Teile, die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden. Natürlicher Verschleiß sowie auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführende Beschädigungen sind von unserer Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln, die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in der Werkstatt der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt durchgeführt. Die dabei ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt über.
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht nachgewiesen können und die Vorschriften in der Bedienungsanleitung des Herstellers missachtet wurden. Auch beim Einsatz des Fahrzeugs von Wettbewerbsfahrten oder bei nicht genehmigter technischer Veränderung gilt der Gewährleistungsausschluss.
Bei Gewährleistungserfüllung durch die Firma Schmidt Performance Inh. Markus Schmidt sind Ansprüche auf Änderung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen. Bei Überschreibung der von uns eingespielten Software durch ein Softwareupdate haftet der Kunde.
§9 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für alle gegenwärtige und zukünftige Ansprüche Lüdenscheid.
Stand der AGB Aug. 2020
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